Zum Großteil, ja! Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den gesamten Kostenanteil. Ab dem 18. Lebensjahr müssen die Patienten pro Verordnung 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr selbst übernehmen (§ 61 SGB V).
Der Eigenanteil entfällt, wenn Sie von der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung bekommen haben (z.B. Geringverdiener, chronisch Erkrankte, etc.)
Bei privaten Krankenkassen kommt es auf die Vertragsbedingungen an, die Sie mit der Kasse abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Kasse nach der Kostenübernahme, oft müssen die Patienten (egal welches Alter) einen Teil selbst bezahlen.